Einkaufsbedingungen – Hartmetall-Recycling-Programm

(1) Identität des Verkäufers und Autorisierung  

Das Hartmetall-Recycling-Programm ist bestimmt für Kunden von Kennametal und nicht für die Nutzung durch Recyclingfirmen, Schrotthändlern oder anderen Unternehmen, deren Geschäftsinhalt der An- und Verkauf von Recyclingmaterial ist. Demzufolge erklärt der Verkäufer, dass (i) er ein Kunde von Kennametal; (ii) Recyclingfirmen, Schrotthändlern oder anderen Unternehmen ist, deren Geschäftsinhalt der An- und Verkauf von Recyclingmaterial ist; iii) als rechtmäßige Eigentümer des Hartmetalls oder vom rechtmäßigen Eigentümer als Angestellter, Vertreter oder Bevollmächtigtem berechtigt ist, alle Rechte und Rechtsansprüche an dem Hartmetall über die im Rahmen dieser Vereinbarung beabsichtigten Transaktion oder Transaktionen zu übertragen. 

(2) Bestätigungsnummer

Der Verkäufer muss die Bestätigungsnummer auf der Packliste, dem Frachtbrief sowie allen Versandpapieren, jeglicher Korrespondenz und allen Behältern angeben. 

(3) Versandanweisungen

Wiederverwertbares Hartmetall ist in geeigneten Behältern zu versenden; nicht mehr als 500 kg von wiederverwertbarem Hartmetall dürfen in einem Behälter versandt werden. Alle Versandkosten sind vom Verkäufer im Voraus zu leisten. Für den Fall, dass Kennametal im Namen des Verkäufers Versandkosten entstehen, stimmt der Verkäufer zu, dass Kennametal diese Versandkosten von der dem Verkäufer geschuldeten Abschlusszahlung abzieht. 

(4) Annahme des Materials; Gewichtsbestätigung

Die Annahme einer Lieferung von wiederverwertbarem Hartmetall liegt im alleinigen Ermessen von Kennametal; Kennametal kann eine Lieferung oder einen Teil einer Lieferung aus jedem beliebigen Grund oder auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Für Materialien, die von Kennametal abgelehnt werden, wird keine Zahlung geleistet. Bei Annahme von wiederverwertbarem Hartmetall ist das Gewicht des wiederverwertbaren Hartmetalls von Kennametal zu prüfen und zu bestätigen. Die Bestimmung des Gewichts durch Kennametal ist rechtsgültig, und die Zahlung erfolgt entsprechend dem von Kennametal bestätigten Gewicht.

(5) Preis

Kennametal wird den angegebenen Preis für einen Zeitraum von 15 Tagen einhalten. Kennametal behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Preis für wiederverwertbares Hartmetall, das später als dreißig (30) Tage nach dem Angebotsdatum eingeht, an den zum Zeitpunkt des Eingangs gültigen Preis anzupassen.

(6) Zahlung 

Netto 30 Tage.

(7) Gefahrgut

Kennametal kann die Lieferung von Gefahrgut nicht annehmen. „Gefahrgut“ besteht aus Substanzen oder Materialien, von denen Internationale Gremien, wie die IATA, die USA und andere Staaten und Staatengemeinschaften festgestellt haben, dass sie beim Transport im Handel ein hohes Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Eigentum darstellen können; diese sind entsprechend gekennzeichnet. Der Begriff umfasst gefährliche Substanzen, gefährliche Abfälle, Meeresschadstoffe, Materialien mit erhöhter Temperatur, Materialien, die als gefährlich eingestuft sind. Der Verkäufer versichert, dass keines der im Rahmen des Hartmetall-Recycling-Programms an Kennametal gelieferten Materialien aus gefährlichen Stoffen besteht. Der Verkäufer ist allein verantwortlich und verpflichtet sich, Kennametal für alle Kosten zu entschädigen, die Kennametal bei der Abwicklung, dem Transport oder der Entsorgung von Gefahrgut entstehen, welches der Verkäufer gemäß dem Hartmetall-Recycling-Programm an Kennametal geliefert hat, einschließlich und ohne Beschränkung aller gesetzlichen Strafen sowie Anwalts- und Gerichtskosten.

(8) Fehlerhaftes oder nicht-konformes Material

Wiederverwertbares Hartmetall muss frei von Verunreinigungen, Keramik, Cermet und Stahl sein. Bei Erhalt der Materialien stellt Kennametal fest, ob ein Material defekt oder nicht konform ist. Kennametal hat das Recht, einige oder alle Materialien zurückzuweisen, die nach Einschätzung von Kennametal fehlerhaft oder nicht konform sind. Für defekte oder nicht konforme Materialien wird keine Zahlung geleistet. Zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, die nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, kann Kennametal: (a) die defekten oder nicht konformen Materialien auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurücksenden; oder (b) die Entsorgung solcher defekten oder nicht konformen Materialien auf Kosten des Verkäufers veranlassen. Der Verkäufer erklärt sich einverstanden, Kennametal alle durch die Einsendung von ungeeignetem Material entstehenden Kosten innerhalb von 30 Tagen nach deren Anzeige zu erstatten.

(9) Höhere Gewalt

Kennametal ist nicht verantwortlich für die Annahme aller oder eines Teils der Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Lieferung angeboten werden, wenn die Annahme aufgrund von Maßnahmen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften, Kriegshandlungen, Streiks oder anderen Arbeitskämpfen, Feuer, Sturm, außergewöhnlichen Schwankungen auf dem Metall- oder Rohstoffmarkt oder anderen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen, nicht möglich ist. 

(10) Entschädigung

Der Verkäufer hat Kennametal, seine Mitarbeiter und Vertreter gegen alle Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Verluste und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) aus Sachschäden, Personenschäden, Todesfällen oder wirtschaftlichen Verlusten zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Subunternehmer im Zusammenhang mit dem im Rahmen dieser Vereinbarung gekauften wiederverwertbaren Hartmetall ergeben oder in irgendeiner Weise daraus resultieren.

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